Inhalt des Dokuments
Personen, die nicht aus den EU Ländern kommen, müssen bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten in Deutschland eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Diese muss vom Ausländeramt ausgestellt werden, noch bevor Ihr Visum abläuft. Wenn Sie über ein Studien- bzw. Forschungsvisum verfügen, müssen Sie innerhalb von drei Monaten nach Ihrer Ankunft in Berlin eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Da die Ausstellung der Genehmigung mehrere Wochen dauern kann, sollten Sie sich frühzeitig vor Ablauf Ihres Visums darum kümmern.
Weitere Informationen zu längerfristigem Aufenthalt in Deutschland finden Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes .